Förderung als Zuschussförderung (BAFA) bzw. zinsgünstiger Kredit (KfW)Aktueller Stand zur BEG-Förderung
Die Bundesregierung hat sich auf die Ausgestaltung der Förderrichtlinie zur „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ verständigt.
Die Bundesregierung hat sich auf die Ausgestaltung der Förderrichtlinie zur „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ verständigt.
Zum Jahresbeginn 2024 startet die Online-Veranstaltungsreihe „Fossilfrei Heizen - Gebäude- und Prozesswärme im Betrieb zukunftsfähig bereitstellen“ der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz (MIE).
Mit rund 4,6 Millionen Euro unterstützt das Land Unternehmen bei der Umsetzung ihrer Klimaschutzziele. Antragstellungen sind bis 15. November 2023 möglich.
Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Mit ihm soll das erneuerbare Heizen im Gebäudebereich vorangetrieben werden, um schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzusetzen. Spätestens 2045 wird die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gesetz gilt ab 1.1.2024.
Sie erstellen mit fachlicher Unterstützung eine Treibhausgasbilanz. Darauf aufbauend ermitteln Sie ein für Ihr Unternehmen abgestimmtes Maßnahmenprogramm zur Reduktion von Emissionen und Kosten. Fünf bis zwölf Unternehmen sind Teil einer Workshopreihe und werden bei Vor-Ort-Begehungen individuell beraten.
Welche Förderprogramme gibt es und welche passen zu welchem Vorhaben? Der Förderkompass fasst die BAFA-Zuschussprogramme zusammen und bietet eine erste Orientierung. Nun ist der Förderkompass 2023 erschienen.
Das vom Land Baden-Württemberg konzipierte Härtefallprogramm soll Unternehmen energieträgerunabhängig fördern, d. h. auch einschließlich Pellets und Öl.
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe aus Baden-Württemberg, welche die KMU-Kriterien sowie De-minimis-Regelung erfüllen und von den wirtschaftlichen Auswirkungen aufgrund des Ukraine-Krieges und der Enerigekostenbelastungen betroffen sind.
Das Förderprogramm Krisenberatung Energiekostenentlastung, gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, kann ab sofort über die BWHM GmbH beantragt werden.
Die explodierenden Energiepreise belasten die Betriebe stark – entweder jetzt schon oder in Zukunft, zum Beispiel nach dem Auslaufen bestehender Verträge. Ein neues BWHT-Kompakt listet die unterschiedlichen Unterstützungsprogramme, die Bund und Land auf den Weg bringen.